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AGBs

AGBs

Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB.


Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.


Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

 

2. Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen.

 

3. Schutz von Plänen und Unterlagen / Geheimhaltung

Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.


Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.


Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

 

4. Preis (Kaufpreis, Werklohn)

Wir sind berechtigt, die von uns zu erbringende Werkleistung mangels anderer Vereinbarung nach dem tatsächlichen Anfall und dem uns daraus entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Diese Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungseingang zu bezahlen. 


Die Preise im Katalog gelten bis auf Widerruf, solange der Vorrat reicht, Irrtümer, Druck- und Satzfehler vorbehalten.


Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistung in Teilen erbracht wird.


Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.


4.1. Wertsicherungsklausel

Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen vereinbart. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom österreichischen statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex  oder einer an seine Stelle tretende Index.

 

5. Zahlungsbedingungen (Fälligkeit, Teilzahlung, Skonto)

Bei Bestellungen von Kindergärten, Horten, Schulen, Firmen und Institutionen mit Sitz in Österreich beliefern wir diese auf Rechnung. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, ohne Angabe von Gründen auf Zahlung per Vorauskasse zu bestehen. Der Rechnungspreis inkl. Mehrwertsteuer ist ohne Abzug und Spesen zur Gänze zu bezahlen.


Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung anerkannt.


Die Zahlung ist nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitstag eingelangt bzw. unserem Konto gutgeschrieben wurde.


Wenn der Käufer/Werkbesteller auch nur eine Teilzahlung nicht innerhalb der für einen Skontoabzug vereinbarten Zahlungsfrist erbringt, verliert er seinen Skontoanspruch nicht nur hinsichtlich dieser Teilzahlung, sondern auch hinsichtlich aller bereits geleisteten oder erst später zu erbringenden Teilzahlungen. 


Wenn nicht anders vereinbart (beispielsweise durch Angabe eines späteren Zahlungszieles auf der Rechnung), beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage ab Rechnungserhalt. 


5.1 Terminsverlust

Soweit der Kunde seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen zu leisten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständige Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden.


5.2 Elektronische Rechnungslegung

Unser Kunde ist damit einverstanden, dass Rechnungen an ihn auch elektronisch erstellt und übermittelt werden. 

 

6. Mahnspesen – Verzugszinsen

Wird unsere Rechnung nicht bis zum vereinbarten Zahlungsziel vollständig beglichen, erfolgt zunächst eine Zahlungserinnerung. Bei weiterem Zahlungsverzug sehen wir uns gezwungen, für jede weitere Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von € 5,00 zusätzlich in Rechnung

zu stellen. 


Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers/Werkbestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; hiedurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.

 

7. Versand - Gefahrtragung

Versandkosten betragen € 5 exkl. MwSt. Ab einem Auftragswert von € 75,00 exkl. MwSt. liefern wir versandkostenfrei. Bei Lieferungen von besonders schweren oder sperrigen Gütern können Frachtkosten anfallen. Diese Produkte sind im Katalog entsprechend gekennzeichnet.


Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt die Kosten und das Risiko des Transportes bei Lieferungen unser Vertragspartner.

 

8. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen unsererseits, werden Zahlungen des Schuldners primär jenen unserer Forderungen zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind.


Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.

 

9. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung Wien. 

 

10. Lieferzeitraum

Die Lieferung erfolgt je nach Lagerstand und Verfügbarkeit ehest möglichst. Angegebene Lieferfristen sind ungefähre Angaben und nicht verbindlich. Wird ein fixer Liefertermin vom Kunden gewünscht, ist dieser schriftlich mit uns zu vereinbaren und muss von uns auch

bestätigt werden. Wird ein Liefertermin unsererseits überschritten, ist vom Kunden eine angemessene Nachlieferfrist einzuräumen und Alles Bunt schriftlich bekannt zu geben. Sollte dieser Nachliefertermin auch nicht eingehalten werden, ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung können nicht geltend gemacht werden.

 

11. Transport und Warenübernahme

Bei Anlieferung der Ware hat der Kunde die Pflicht, offensichtliche Beschädigungen an der Verpackung oder der Ware festzustellen und diese auch sofort bei  Übernahme schriftlich festzuhalten. Bei späteren Reklamationen kann das Transportunternehmen für den Schaden nicht mehr belangt werden. Versteckte Schäden oder sonstige Beanstandungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Warenerhalt an uns zu richten. Die Rücksendung beanstandeter Waren bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.


11.1. Annahmeverzug

Befindet sich unser Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1% des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen. 


Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist kann Alles Bunt vom Vertrag zurücktreten und die Ware anderweitig verwerten, jedoch sämtliche daraus entstandenen Kosten zur Gänze dem Kunden in Rechnung stellen.

 

12. Einseitige Leistungsänderungen

Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung, insbesondere angemessene Lieferfrist oder kurzfristige Zahlungsfristüberschreitungen unsererseits gelten als vorweg genehmigt.

 

13. Gewährleistung

Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung (Auflösung des Vertrages) zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.


Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.


Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben.


Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.


Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 24 Monate, für unbewegliche Sachen 36 Monate ab Lieferung/Leistung.

 

14. Schadenersatz

Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

 

15. Umtausch/Rückgabe

Ein Umtausch bzw. eine Rückgabe bestellter Ware ist nur mit unserem Einverständnis möglich. Kontaktdaten hierzu sind in unserem Impressum zu finden. Im Falle eines Umtausches oder einer Rückgabe übernehmen wir keine Transportkosten. Unfrei an uns retournierte Ware wird von Alles Bunt nicht angenommen. Eine Rückgabe ist prinzipiell nur

gegen eine Gutschrift möglich.

 

16. Produkthaftung

Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. 

 

17. Montage

Bei allen im Katalog genannten Preisen sind keine Montagekosten beinhaltet. Wird eine Montage gewünscht, wird dies als eigener Posten in Angebot, Auftragsbestätigung und Rechnung angeführt.

 

18. Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

 

19. Leistungsverweigerungsverbote und Zurückbehaltungsverbote

Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

 

20. Formvorschriften

Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.

 

21. Rechtswahl

Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden, die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.

 

22. Gerichtsstandvereinbarung

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.

 

23. Schiedsgerichtsvereinbarung – Schiedsgerichtsbarkeit

Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschließlich Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit, werden nach der Schiedsordnung (Wiener Regeln) der Internationalen Schiedsinstitution der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) von einem oder drei gemäß diesen Regeln bestellten Schiedsrichtern endgültig entschieden.

 

24. Salvatorische Klausel

Wird gerichtsseitig die Rechtswidrigkeit einzelner Vertragsbestandteile festgestellt, so wird dadurch die Rechtsgültigkeit der anderen Vertragsbestandteile keinesfalls berührt.